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Mitgliedschaften

 

1. Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder des Graduiertenkollegs sind alle Promovierenden, die als Mitglied eines Teilprojekts des SFB 882 wissenschaftlich tätig sind. Für die ordentliche Mitgliedschaft im Graduiertenkolleg des SFB 882 ist daher kein Antrag erforderlich.

2. Assoziierte Mitglieder

Inländische Promovierende, die nicht Mitglieder des SFB 882 sind, können als assoziierte Mitglieder in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Voraussetzung für die assoziierte Mitgliedschaft ist ein Promotionsvorhaben, das eine besondere inhaltliche Nähe zu den Themen des SFB 882 aufweist und von einer/-m Teilprojektleiter/-in des SFBs betreut wird. Die assoziierte Mitgliedschaft im Graduiertenkolleg des SFB 882 ist schriftlich zu beantragen. Das Studienprogramm des SFB-GKs ist mit Ausnahme der Teilnahme an Spring-Summer-Autumn-Schools (SSAS) für assoziierte Mitglieder verbindlich.

3. Internationale assoziierte Mitglieder

Promovierende an den ausländischen Partneruniversitäten des SFB 882 können als internationale assoziierte Mitglieder in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden (schriftlicher Antrag erforderlich).